Der islamistische Terroranschlag von Solingen, bei dem drei Menschen von einem IS-Schergen getötet wurden, könnte  zu politischen Konsequenzen führen. Schauen wir es uns mal an: Konkret spricht die Ampel von einem „Sicherheitspaket“.

Über Grenzen spricht man nicht…

Dieses – auch sprachlich vorgenommene – Umlenken ist zwar begrüßenswert, allerdings sind die von der Ampel-Regierung angekündigten Maßnahmen bei weitem nicht ausreichend, um die fehlentwickelte Asylpolitik entscheidend zu korrigieren. Das hat einen einfachen Grund: Das Bekämpfen der illegalen Einwanderung nach Deutschland spielt im „Sicherheitspaket“ keine Rolle. Auf Grenzkontrollen wird gar nicht erst eingegangen.

Völlig grotesk war in diesem Zusammenhang das Auftreten der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken , die sich öffentlich weigerte, überhaupt Lehren aus der Tat ziehen zu wollen. Das wäre aber dringend angebracht. Es müssten jetzt die Gründe dafür  beseitigt werden, dass ein IS-Angehöriger aus Syrien, der seine Abschiebung verhindern und die deutschen Behörden „austricksen“ konnte, Menschen auf einem Volksfest tötete. Zwar soll der Sozialleistungsbezug für Menschen, die sich in Deutschland unrechtmäßig aufhalten beschränkt werden und Abschiebungen nach Afghanistan stattfinden.

Verblüffender Fakt: Das Waffenrecht war schon scharf genug.

In den Mittelpunkt der politischen Debatte soll aber nicht der Kampf gegen die Tatgründe, sondern der Kampf gegen das Tatwerkzeug, das Messer, gestellt werden. Linke Politiker und ihnen nahestehende Journalisten versuchen uns nun zu erzählen, ein schärferes Waffenrecht sei der jetzt notwendige Schritt. Unter den Tisch fällt dabei die Tatsache, dass das Tatmesser von Solingen bereits heute dem Waffenrecht unterfällt und nicht hätte mitgeführt werden dürfen. Das Waffengesetz verbietet das Mitführen von „Hieb- und Stichwaffen“ auf öffentlichen Veranstaltungen, wie dem Solinger „Fest der Vielfalt“, §§ 42 Abs.1, 1 Abs. 2 WaffG.

„Nicht die Messer sind das Problem, sondern die Personen, die damit rumlaufen.“

– Friedrich Merz

Die knapp 20 cm lange Klinge des Attentätermessers übersteigt darüber hinaus die schon heute bestehende gesetzlich erlaubte Klingenlänge von 12 cm, vgl. §42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG. Man könnte also sagen, dass das Tatmesser „doppelt verboten“ war.

Der Ruf nach dem „schärferen Waffenrecht“ im Floskelverbund

Dass sich  der zur Tat entschlossene Möchtegern-Gotteskrieger nicht vom deutschen Waffenrecht stoppen ließ, mag dabei schon einen Ausblick darauf geben, wie wirksam ein noch schärferes Waffenrecht sein wird. Dabei ist das Fordern eines „schärferen Waffenrechts“ eine der  reflexartig vorgetragenen Aussagen, zu denen Politiker nach Attentaten häufig greifen. Immerhin fordert derjenige, der sie trifft, eine politische Maßnahme. Zwar eine, die in diesem Fall völlig wirkungslos wäre, aber immerhin. Schlimmer sind die floskelhaften Sprechblasen, dass man sich „nicht spalten“ lassen dürfe und nun „zusammenstehen“ müsse – was auch immer das ausdrücken soll. Der Gipfel  nichtssagender Ergüsse ist dann die Pseudo-Erkenntnis, dass man „nicht alles verhindern“ könne. Diese Worthülsen dienen bestenfalls dem Beschwichtigen der Menschen, schlimmstenfalls dazu, sich einer notwendigen Diskussion über islamistischen Terror, gescheiterte Asylpolitik und schwindende Sicherheit im öffentlichen Raum, zu entziehen. Dabei sind es gerade diese folgenlosen Worthülsen, die Verdruss und Zynismus im Volk erst richtig befeuern.

Friedrich Merz: Störenfried im Floskelfrieden

Also kein Überarbeiten des Asylrechts, Kontrollieren der Grenzen, Ausweisen von Gefährdern und Illegalen, Sichern des Sozialstaats vor massenhaftem Missbrauch? Schnell zurück zur Tagesordnung? Diesmal nicht. Wenigstens nicht so schnell wie üblich. Denn Einer stört das Abseiern der üblichen Floskeln gewaltig: Oppositionsführer Friedrich Merz. Er kam mit zwei Kernforderungen um die Ecke: 1. Aufnahmestopp für Asylbewerber aus Syrien und Afghanistan. 2. Ausrufen einer „nationalen Notlage“, um die deutschen Grenzen kontrollieren zu können.

Es sollte niemanden verwundern, dass Merz sich dafür erheblichen Angriffen des linken Medienestablishments ausgesetzt sah.

Er äußere „unverantwortliche Notstandsphantasien„, betreibe „gefährlichen Populismus“ und ohnehin sei die Forderung „Unsinn„. Welchen Grad an „Gefährlichkeit“ der Vorschlag von Merz im Vergleich zu der grassierenden Messerkriminalität in Deutschland darstellt, erfuhren wir bei alledem leider nicht.

„Notlage“: juristisch betrachtet

Juristisch betrachtet ist das Ausrufen der Notlage ein Mechanismus, dem sich EU-Mitgliedsstaaten auf Grundlage von Art. 78 Abs. 3 AEUV bedienen können, um über den Europäischen Rat grenzschützende Maßnahmen zu ihren Gunsten durchzusetzen. Die Notlage muss dabei durch einen „plötzlichen Zustrom von Drittstaatsangehörigen“ herbeigeführt worden sein. Zu verwechseln ist dieser Vorschlag nicht mit den Regeln nach Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodex mit denen während der Fußball-Europameisterschaft Grenzkontrollen ermöglicht wurden.  Anders als die Maßnahmen zur EM sind die „Notlage“-Maßnahmen nicht fristgebunden, also nicht auf dreißig Tage begrenzt. Macht man sich deutlich, dass bereits die Grenzkodex-Maßnahmen als ultima ratio Mittel ausgestaltet sind, die erhebliche Hürden aufweisen („letztes Mittel zur Abwehr einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“) und diese Hürden bereits genommen wurden, wird deutlich, dass der Vorschlag von Merz juristisch der nächste Schritt wäre. Die politische Notwendigkeit von Grenzkontrollen steht für die Mehrheit derDeutschen ohnehin seit Längerem fest.

vg mm

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