Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Ampel-Regierung unbeliebt ist.
Das mag mit der andauernden Zerstrittenheit der regierenden Parteien und auch den Rücktritten führender Politiker der Koalition zu tun haben.
Doch auch handwerklich überzeugt die Ampel nicht. Von Verfassungsbrüchen über Klientelpolitik bis hin zum Ignorieren der dringenden Probleme: Die Unzufriedenheit der Menschen hat auch viel mit der Regierungsbilanz zu tun. Daher habe ich mir die fünf schlimmsten Ampel-Gesetze raus gesucht, die exemplarisch zeigen, was die Regierungsparteien in den vergangenen drei Jahren rechtlich oder politisch falsch gemacht haben.
Kleiner Hinweis: Ich hätte noch weitere Gesetze aufnehmen können. Aber irgendwo muss man Schluss machen 😉
1. Den Sozialstaat ad absurdum führen: Bürgergeld-Gesetz
Am 16.12.2022 wurde das „Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)“ beschlossen. Es änderte in weiten Teilen die bis dahin geltenden Regeln der so genannten „Hartz-Gesetzgebung“. Während die SPD in den frühen 2000er Jahren erkannte, dass ein ausufernder Sozialstaat nicht zu mehr sozialer Gerechtigkeit führt, kehrten die Genossen dieser Erkenntnis nun den Rücken. Gegenüber dem vorher bestehenden Arbeitslosengeld II wurden insbesondere die Regelsätze angehoben, die Sanktionsmöglichkeiten für notorische Arbeitsverweigerer erschwert und die Zuverdienstmöglichkeiten erhöht.
Erklärtes Ziel war unter anderem, „neues Vertrauen“ zu schaffen – also auf die Sanktionen von Leistungsempfängern zu verzichten, wenn diese Pflichtverletzungen begangen. Im Ergebnis führte das Gesetz dazu, dass der Abstand zwischen erarbeitetem Einkommen auf Mindestlohn-Niveau und staatlich ausgezahlten Transfergeldern für Leistungsbezieher stetig schrumpfte. Dies hatte einen einfachen Grund: Während zwar Mindestlohn und Bürgergeld in nahezu gleichem Verhältnis angehoben wurden, muss der Bürgergeld-Empfänger von seiner Transferleistung keine Steuern entrichten. Ganz anders als der Mindestlohn-Arbeitnehmer, bei dem Brutto nicht gleich netto ist. Das versteht aber nicht jeder.
Ein zweiter Punkt, der in der Berichterstattung um das Bürgergeld eine Rolle spielt, ist, dass es sich bei einer erheblichen Anzahl von Bürgergeldempfängern gar nicht um Bürger dieses Landes handelt.
Ein verherrender Zustand, der sehr deutlich macht, dass der üppige deutsche Sozialstaat sehr wohl eine große Anziehungskraft auf Menschen aus anderen Ländern hat – auch wenn dies von einigen Kreisen bis heute bezweifelt wird.
2. Das Parlament missachten: Hau-Ruck-Gesetzgebung
Die Ampel-Regierung produzierte mehrere Gesetze, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig kassiert wurden. Zugegeben: Dass Gesetze -oder Teile davon- sich am Ende als verfassungswidrig herausstellen, ist nicht immer auf einen bösen Willen der Regierung zurückzuführen. Häufigster Grund ist, dass Exekutive und Legislative im Streben danach, politische Forderungen umzusetzen, zu einer anderen Bewertung verfassungsrechtlicher Verhältnismäßigkeit gelangen als die Judikative. Die Ampel-Koalition ist aber beim „Heizungsgesetz“ in einer Form vorgegangen, die ein erschreckendes Ausmaß des Denkens vom „Der Zweck heiligt die Mittel“ zeigt.
Über das Gebäudeenergiegesetz wurde viel gestritten. Um die politische Frage, ob es sinnvoll ist, den Bürgern ihre Heizungen vorzuschreiben und kommunale Wärmeplanungen aufzulegen, soll es hier nicht gehen. Sinn und Zweck kann jeder bewerten, wie er mag. Ich persönlich halte davon gar nichts. Rechtlich betrachtet war es der erste Anlauf für das Gebäudeenergiegesetz, mit dem die Ampel das Parlament missachtete und daher vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde. Die Ampel wollte das Gesetzgebungsverfahren in einem Tempo hinter sich bringen, dass die Mitbestimmungsrechte der Abgeordneten aus Art. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt wurden.
Mit dem Erlass einer einstweiligen Anordnung verpflichtete das BVerfG, dem Deutschen Bundestag die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vorläufig zu untersagen, solange nicht allen Abgeordneten die wesentlichen Textpassagen des für die zweite Lesung maßgeblichen Gesetzentwurfs mindestens 14 Tage vorher zugegangen sind. An sich eine Selbstverständlichkeit.
3. Die Verfassung mit Taschenspielertricks brechen: Der Nachtragshaushalt für den „Klima- und Transformationsfonds“
Die Ampel hat versucht, mit einem Taschenspielertrick 60 Milliarden für liebsame Projekt locker zu machen und dabei einen verfassungswidrigen Haushalt beschlossen.
Der Taschenspielertrick ging so: Für das Jahr 2021 beschloss der Bundestag Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, um damit Corona-Kredite zahlen zu können. Diese 60 Milliarden Euro wurden aber nie abgerufen. Daher beschloss die Ampel-Mehrheit im Bundestag, die 60 Milliarden zu nehmen und in den „Klima- und Transformationsfonds“ zu stecken, mit dem klimafreundliche Projekte finanziert werden sollten. So wurde 2022 von den Ampel-Fraktionen ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 verabschiedet mit dem Ziel, eben diese 60 Milliarden umzuverteilen. Das finanzielle Problem dabei war: Die 60 Milliarden Euro waren nie da. Denn – wie gesagt- es war kein Geld, das irgendwo rumlag. Es war nur eine Ermächtigung, im Jahr 2021 Kredite in dieser Höhe abzurufen. Oder einfach gesagt: Geld das nicht da ist, kann nicht von Hier nach Da geschoben werden.
Rechtlich war das Ganze noch deutlich problematischer. Denn faktisch war der Beschluss nichts anderes als der Versuch, ohne eine Begründung neue Schulden aufzunehmen. Ein klarer Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Schuldenbremse aus Art. 115 GG. Dass die Ampel versuchte, mit ihrem Nachtragshaushalt in das bereits abgeschlossene Haushaltsjahr 2021 einzugreifen, war dabei nur ein zusätzlicher Verfassungsverstoß. Er verletzte den Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit aus Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG.
4. Die Express-Einbürgerung ermöglichen: Staatsangehörigkeitsrecht
Kein Thema treibt die Deutschen derzeit so sehr um wie die Zuwanderung.

Und damit sind nicht die positiven Auswirkungen gemeint, die entstehen, wenn Menschen aus anderen Ländern nach Deutschland kommen, um Teil dieser Gesellschaft zu werden. Nein. Vielmehr geht es darum, dass die Einwanderung nach Deutschland aus dem Ruder gelaufen ist. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes wanderten allein im Zeitraum 2020 bis 2023 (trotz Coronapandemie) 7,9 Millionen Menschen nach Deutschland ein. Ins Verhältnis gesetzt bdeutet das, dass in gerade einmal drei Jahren mehr als doppelt so viele Menschen einwanderten, wie die Bundeshauptstadt Berlin Einwohner hat.
Neben diesem reinen Zahlenspiel darf nicht vergessen werden, dass die Einwanderung nach Deutschland zu einem gehörigen Teil mittlerweile geprägt ist durch die Asylmigration. Alleine 2023 gab es 351.915 Asyl-Erstanträge. Das muss erwähnt werden, da sich aus alledem ein Bild der Überforderung ergibt, dass Städte und Kommunen an den Rand der Belastungsgrenze bringen.
Viele Menschen in Deutschland wollen einen Kurswechsel in der Einwanderungspolitik. Dass einige dabei in Kauf nehmen für rechtsextreme Politiker zustimmen, sollte allen zudenken geben.
Die Ampel allerdings beschloss mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht, die Fehlentwicklungen nicht abzustellen, sondern eine Express-Einbürgerung zu ermöglichen. Nach fünf Jahren, in bestimmten Fällen bereits nach drei Jahren, Aufenthalt in Deutschland kann man nun Staatsbürger werden. Die Zahl der Einbürgerungen verdoppelte sich in den ersten Tagen nach In-Krafttreten der Reform. Die meisten Neustaatsbürger waren dabei Personen, die seit 2015 aus Syrien nach Deutschland kamen. Rechtlich machbar, politisch fragwürdig.
5. Politische Mitbewerber ausschalten: Das neue Wahlrecht
Die Ampel verfolgte mit ihrem Wahlrecht besonders das Ziel, die politische Konkurrenz von DIE LINKE und CSU durch ein Abschaffen der so genannten „Grundmandatsklausel“ auszuschalten. Das Bundesverfassungsgericht stoppte diesen Ansatz. Ich habe zu diesem Thema schonmal ausführlich geschrieben. Zu lesen ist es hier.
vg mm

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